Nicht nur Mein Kampf wird 2016 gemeinfrei. Auch Goebbels, einige andere Nazis, Mussolini und Anne Frank sind seit 1945 tot.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetprovider zur Sperrung von Seiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten verpflichtet werden können. Die Hürden klingen hoch. Aber im hohen Norden soll es ja ein Gericht geben, das sich besonders gut auf die rechteinhaberfreundliche Auslegung von Gesetzen und Urteilen versteht.
Copyright-Bullshit des Tages: Wer sich momentan Selma im Kino ansieht, bekommt keine Originaltexte zu hören, weil die Reden von Martin Luther King urheberrechtlich geschützt sind. Wie geht das denn? Ich dachte immer, öffentlich gehaltene – zumal politische – Reden von Personen der Zeitgeschichte, könnten frei zitiert werden. Ich habe von so etwas auch bei noch keinem anderen historischen Film gehört.
Unterschätzter Beruf des Tages: Handy-Designer. wink
Andererseits: glücklich der, der überhaupt noch welche designen darf. Beim Marktführer macht das ja schon die Rechtsabteilung.
WTF!? Die Veröffentlichung von Fotos des Eiffelturms bei Nacht ist eine Urheberrechtsverletzung. Weil nämlich die Beleuchtung unter Copyright steht. Ich hätte ja gedacht, dass es ein Äquivalent zu unserer Panoramafreiheit zumindest in allen europäischen Ländern gibt, lerne nun aber, dass Frankreich, Belgien und Italien nicht mitmachen. Deswegen sind auch auch Fotos vom Atomium oder den Europäischen Parlamenten Tabu – und wer weiß, was nicht noch alles.
Spitzenpersonal erkennt man ja unter anderem daran, dass es im neuen Job nicht lang fackelt und sich gleich der echten Herausforderungen annimmt. Und so will Oettinger nach dem großen Erfolg bei uns, die GEMA auch gerne nach Europa exportieren. Urheberrecht vereinheitlichen und Abgabe einführen klingt zumindest genau so.
Der EuGH hat entschieden, dass das Einbetten von Videos nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Er argumentiert, dass mit der Einbettung eines bereits veröffentlichten Videos kein neues Publikum erschlossen wird.
PublicDomain-Bilder in hoher Auflösung und meist ebensolcher Qualität. Klingt zu schön, um wahr zu sein – und ist es vielleicht auch gar nicht. Die Bilder stammen von splashbase, und von da aus musste ich gleich beim ersten Bild, zu dessen Quelle ich mich durchgeklickt hatte, „All rights reserved“ lesen. Komische Sache, das. Nehmt es also als Tipp oder Warnung – je nachdem.