Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das entschied der EuGH bereits 2019 in einem Urteil, weil deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien. Sprich: nicht unabhängig.
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In Großbritannien wird mit dem Klimagesindel nicht gekuschelt, da wird es für Jahre weggesperrt. Zur Nachahmung empfohlen.
Habt Ihr Euch auch schon gefragt, was man anstellen muss, um als Polizist seinen Beamtenstatus zu verlieren?
Der Polizist soll insbesondere auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 einen Jugendlichen geohrfeigt, mit den Knien gestoßen und mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert haben. Das Gericht sieht in der Tat keinen einmaligen Ausrutscher. Vielmehr sei sein Verhalten allgemein durch „ein gewisses Maß an Brutalität gekennzeichnet“ gewesen.
Die Primärquelle berichtet zudem, dass das Opfer bereits gefesselt war. Ob es da einfach zu viele Zeugen gab oder sich der Mann als Ex-Polizeichef von Rosenheim einfach zu viele Feinde gemacht hat und ihn kein Kollege mehr decken wollte, ist nicht überliefert.
WhatsApp-Nutzer müssen schriftliche Einwilligungen ihrer Telefonbuch-Kontakte zur Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp einholen. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat geurteilt, dass eine Mutter bei WhatsApp-Nutzung ihres Sohnes wegen der Gefahr kostspieliger Abmahnungen genau dafür Sorge zu tragen hat, woraus sich eine Pflicht für alle Nutzer herleiten lässt. Das Urteil.
Also mich hat noch keiner gefragt *durchstelefonbuchscroll*. Kann ich da eigentlich auch selbst abmahnen oder brauche ich einen Anwalt?
Update: Einschätzung eines Anwalts zu den Folgen des Urteils. Eine Abmahnwelle droht zunächst nicht.
Eigentlich wäre das ja heute ein Grund zur Freude: Das OVG Münster hat einen Provider von der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung befreit, weil auch die neue wieder gegen EU-Recht verstößt. Eine Einzelentscheidung, und andere müssten erst noch klagen – aber immerhin!
Und dann – man könnte meinen aus Trotz – das: Der Bundestag hat den großflächigen Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Die dürfen jetzt überall da eingesetzt werden, wo bisher Telefone abgehört werden durften. Und da sind wir meines Wissens sogar schon Weltmeister.
Wahrlich eine „DDos-Attacke gegen das Bundesverfassungsgericht“, wie Netzpolitik in einem weiteren Artikel schreibt:
Die Liste der grundrechtsfeindlichen Gesetze dieser großen Koalition ist lang: Von der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung über die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bis zur Ausweitung der Videoüberwachung hat diese Regierung wenig ausgelassen, was dieses Land weiter in den Überwachungsstaat treibt. Die Budgets der Geheimdienste erhöht und ihre Unkontrollierbarkeit versteckt ausgebaut. Den Diensten nebenbei vollautomatischen Zugriff auf die Passbilder aller Bürger gewährt und die massenhafte Handydurchsuchung für Flüchtlinge eingeführt. Mal von der Speicherung der Fluggastdaten aller Bürger ganz zu schweigen.
Könnte man im Herbst ja mal in die Wahlentscheidung einfließen lassen. *träum*
Manch einer kopiert sich eine Doktorarbeit oder einen Lebenslauf zusammen, um einen begehrten Job zu bekommen. Und Richter kopieren schon mal ein Urteil zusammen, um sich ihren zu erleichtern.
Das BVerfG hat den politischen Arm des Verfassungsschutzes nicht verboten. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend um der Demokratie gefährlich zu sein.
Finde ich nicht gut. Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, gehört sie meiner Meinung nach unabhängig von ihrem Einfluss verboten. Genau das ist das Kriterium. Und das sah das BverfG beim Verbot der KPD selbst auch noch so:
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.
Dass vor dem Urteil heute Morgen nochmals der Verbotsantrag verlesen wurde, hat den deutschen Qualitätsjournalismus übrigens völlig überfordert:
Das Erste, Phoenix, Spiegel Online, Zeit Online, der RTL-Chefkorrespondent, der MDR, die NZZ, Stern.de – sie alle verschickten falsche Eilmeldungen via Twitter und als Push-Nachricht auf Smartphones, das Bundesverfassungsgericht habe dem NPD-Verbotsantrag stattgegeben.
Kleiner Tipp: Ein Urteil ist das, was nach „Im Namen des Volkes“ kommt.
Ein 101-jähriger Brite wurde wegen Kindesmissbrauch zu 13 Jahren Haft verurteilt. Und in Indien ist ein Mann mal mit 108 Jahren aus gesundheitlichen Gründen entlassen worden.
Mir fallen bei uns zwar gerade keine älteren Angeklagten als die gut 90-jährigen Altnazis ein – und Mord verjährt ja eh nicht. Aber auch im oben genannten Fall wäre sowas bei uns denkbar. Die Verjährungsfrist für schweren Kindesmissbrauch beträgt nämlich 20 Jahre, beginnt aber erst mit dem 30. Geburtstag des Opfers. Und direkt altersabhängig ist die Hafttauglichkeit meines Wissens nicht.
Das BVerfG hat entschieden, dass die Übergroße Koalition CETA nur unter Auflagen vorläufig zustimmen darf. Und zwar muss es eine Klausel für einen möglichen Austritt geben, und Regelungen, die nicht in EU-Kompetenz fallen, müssen ausgeklammert werden. Das betrifft auch die Schiedsgerichte.
Immerhin etwas. Ich gespannt, ob und wie sie das noch reinverhandelt bekommen.
Das BVerfG hat die Eilanträge auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil abgelehnt. Es sieht zwar einen „erheblichen Einschüchterungseffekt“, aber ein richtiges Problem werde das ja vorerst nur, wenn die gespeicherten Daten wirklich abgerufen würden.
Nutzer trilling fasst das Problem unter dem Titel letztens zwischen Geschwistern im Heise-Forum in einem schönen Bild zusammen:
Der Ältere haut die Hälfte einer Schokolade weg, der Jüngere beschwert sich und sagt es solle geteilt werden. Daraufhin teilt der Ältere den Rest.
Die Grundrechtseingriffe durch die Vorratsdatenspeicherung mögen dem Gericht gering erscheinen, im Kontext zu vorausgegangenen und damit zu verknüpfenden Grundrechtseinschränkungen, im Kontext der Gesamtlage ist das einfach nicht hinnehmbar und die Einschränkung jedes Bürgers ist enorm.
Ein hohes US-Gericht hat entschieden, dass Microsoft keine in EU-Rechenzentren gespeicherten Daten an amerikanische Behörden rausgeben muss. Ein erfreuliches Urteil. Sofern man seine Daten überhaupt bei Microsoft haben will.
Das Landgericht Hannover hat eine Klage von E.ON auf 380 Millionen Euro Schadensersatz in Sachen Atomausstieg abgewiesen. E.ON sah sich durch die Zwangsabschaltung von Atomkraftwerken nach Fukushima enteignet. Durchalten, Jungs! Allzu lange müsst Ihr Euch bestimmt nicht mehr mit diesen ordentlichen Gerichten rumschlagen.
Die Stichwahl für das Präsidentenamt in Österreich muss wiederholt werden. Es gab da ein paar kleinere Probleme bei der Auszählung.
Die FPÖ hatte das Wahlergebnis zunächst akzeptiert, dann aber doch eine Klage angekündigt, weil es nach ihrer Ansicht Ungereimtheiten bei der Durchführung der Wahl in 94 der insgesamt 117 Wahlbezirke gegeben hatte. So waren schon vor dem gesetzlichen Termin Stimmzettel sortiert und ausgezählt worden, teilweise in Abwesenheit der Wahlbeisitzer, nur um möglichst schnell fertigzuwerden.
Dass bei uns auch nach Scharia-Recht geurteilt wird, hat sich hoffentlich mittlerweile rumgesprochen. Das OLG Bamberg hat jetzt die Ehe einer 15-Jährigen mit ihrem 21 Jahre alten Cousin für rechtens erklärt. Das Gericht ist auch schon im Zusammenhang mit dem Fall Mollath negativ aufgefallen.
Erfreuliches Urteil: Für zwei Homöopathika darf nicht mehr mit einer Stärkung der Selbstheilungskräfte geworben werden. Dem Gericht fehlte der Nachweis der Wirkung. Ich hoffe, dass das Urteil Bestand hat, denn da geht es um den Kern der homöopathischen Heilslehre.
„Wir sind natürlich nicht zufrieden“, sagt der Apotheker Rainer Mersinger, der sich bei Hevert um Werbetexte kümmert. Besonders stört ihn ein Aspekt: „Wir haben eine Stärkung der Selbstheilungskräfte beansprucht, weil wir der Auffassung waren, dass dies ein allgemein anerkanntes Prinzip ist, wie die Homöopathie überhaupt wirkt“, sagt Mersinger gegenüber DAZ.online.
Tja, falsch aufgefasst.
Ein Gericht in Oslo hat Breivik teilweise recht gegeben. Er hatte insbesondere gegen seine Einzelhaft geklagt.
Ich finde das korrekt und hoffe, dass das Urteil Bestand hat. Denn die Qualität eines Rechtsstaates zeigt sich gerade daran, wie er mit den übelsten Typen umgeht. Und Iso-Haft ist meiner Meinung nach Folter.
Gerichtsurteil: „Social-Plugins“ dürfen keine Daten ohne Zustimmung erheben
Das Landesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 12 O 151/15, pdf) die direkte Einbindung von „Social Plugins“ auf Webseiten für unzulässig erklärt. Die Verbraucherschutzzentrale NRW hatte gegen das Bekleidungsunternehmen Peek & Cloppenburg geklagt, weil schon beim einfachen Aufrufen der Internetpräsenz Daten über das Online-Verhalten der Nutzer an Facebook weitergeleitet werden.
Ein erfreuliches Urteil, das hoffentlich Bestand hat, im Moment ist allerdings noch nicht einmal rechtskräftig ist. Und im Endeffekt beträfe das ja alle eingebetteten Inhalte, was bestimmt noch lustig wird.
Ich binde Videos seit einiger Zeit nur noch über ein verlinkte Bilder ein, was vor dem Hintergrund offenbar eine gute Idee ist. Sieht auch nicht so doof aus, wenn wieder mal ein Video verschwindet. wink
Gustl Mollath scheitert mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof. Aktuell ist er vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner Frau nur freigesprochen, weil das Landgericht Regensburg seine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen konnte. Von der Misshandlung als solches ging es aber weiterhin aus.
Dem BGH zufolge reicht es nicht aus, wenn ein Angeklagter durch den Inhalt der Urteilsgründe in irgendeiner Weise belastet ist. Der Richterspruch müsse schon einen „unmittelbaren Nachteil“ für den ehemals Angeklagten enthalten. Das sei aber nicht der Fall, hieß es.
Prinzipiell nachvollziehbar. Aber wenn ein Fall von solchem öffentlichen Interesse begleitet wurde, denke ich schon, dass der nach wie vor im Raum stehende Vorwurf einen „unmittelbaren Nachteil“ für den Freigesprochenen darstellt. Man denke nur an Bewerbungsgespräche, wo man davon ausgehen muss, dass dem Arbeitgeber diese Anschuldigungen auch bekannt sind.
Die Duma hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Russland keine Gültigkeit haben. Zumindest, wenn das Verfassungsgericht sie für verfassungswidrig erklärt.
Und falls Ihr Euch dabei auch fragt, wieso europäische Urteile für Russland überhaupt bindend sind: Der EGMR klingt zwar so, hat aber nur bedingt was mit der EU zu tun. Sondern vielmehr mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – und die hat Russland auch unterzeichnet.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetprovider zur Sperrung von Seiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten verpflichtet werden können. Die Hürden klingen hoch. Aber im hohen Norden soll es ja ein Gericht geben, das sich besonders gut auf die rechteinhaberfreundliche Auslegung von Gesetzen und Urteilen versteht.