Da sich unsere geliebten Volksvertreter ja beharrlich weigern, mal das Wahlrecht vernünftig zu reformieren, gönnen sie sich dank Ausgleichsmandaten mit 709 Abgeordneten nun das zweitgrößte Parlament der Welt – hinter China und vor Nordkorea.

Zeit, eine Obergrenze für Abgeordnete bzw. deren Diäten einzuführen, meint deshalb die PARTEI. Wenn es mehr sind als vorgesehen, müssen die sich halt die Diäten aufteilen. Eine gute Idee. Dann können sie auch gerne so weiter machen. wink Merksatz:

Die Ausgaben für ein Parlament gehören Holznagel zufolge zwar „selbstverständlich zu den Betriebskosten einer demokratischen Grundordnung“ – aber „mehr Abgeordnete, bedeuten nicht automatisch mehr Demokratie oder bessere Ergebnisse“.

*sing* Die PARTEI, die PARTEI, die hat immer recht ….

Update: Noch ein paar wichtige Obergrenzen

Wikipedia erklärt:

Selenite oder Zelenite (bulgarisch ЗЕЛЕНИТЕ, bulgarisch für: die Grünen) ist eine grün orientierte bulgarische Partei. Sie wurde am 18. Mai 2008 in Sofia von Mitgliedern verschiedener nichtstaatlicher Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen gegründet. Die Organisationen wollen auf diese Weise durch politischen Druck die Dialogbereitschaft der bulgarischen Regierung erhöhen und grünes Gedankengut stärker in Bulgarien etablieren. Mehrere damals bereits bestehende Parteien mit grünem Anspruch werden von Zelenite als nicht ernstzunehmend eingestuft.

Viel mehr gibt der Artikel dann auch nicht her, außer der krassen Erkenntnis, dass Parteien in Bulgarien Teilnahmegebühren zahlen müssen oder zumindest mussten.

Und ewig stört das Grundgesetz – zumindest unsere real existierende Regierung. Das neue Wahlrecht wurde vom BVerfG mit deutlichen Worten für verfassungswidrig erklärt:

Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd.

In seiner Rede anlässlich des 160. Jahrestages der Verabschiedung der Paulskirchen-Verfassung forderte unser Präsident nun eine Reform des Wahlrechts. Wäre nicht gerade Wahlkampf, müsste man daran zweifeln, ob es sich tatsächlich um den Horst Köhler handelt, der bereits das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, den Vertrag von Lissabon und das BKA-Gesetz unterschrieben hat.

Wir sollten auch Änderungen des Wahlrechts diskutieren, die den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss darauf geben, welche Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien ein Mandat bekommen – es müssen ja nicht immer nur die sein, die oben stehen.